Obligatorische Sozialversicherungen

Als Arbeitgeber in der Schweiz sind Sie für Ihre Angestellten verantwortlich. Gemäss Schweizer Recht sind die 1. Säule und die 2. Säule für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Die 1. Säule ist die staatliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, während die 2. Säule die berufliche Vorsorge darstellt. Die Unfallversicherung (UVG) sichert die Unfallfolgen von Angestellten ab, während die berufliche Vorsorge (BVG) Leistungen bei Tod, Invalidität und Alter erbringt.

Vorsorge
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Vorsorge

Als Unternehmen ist es wichtig, die Altersvorsorge Ihrer Belegschaft neben den AHV-Leistungen zu stärken. Die Teilnahme wird ab einem bestimmten Jahreslohn obligatorisch, mit der Möglichkeit, das versicherte Gehalt freiwillig zu erhöhen. Die Kosten teilen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter durch Lohnabzüge, wobei Sie als Arbeitgeber mindestens die Hälfte übernehmen. Optional können Sie Ihr Vorsorgeangebot durch zusätzliche Beiträge oder spezielle Leistungen verbessern, um im Arbeitsmarkt hervorzustechen. Entscheidend ist die Auswahl eines passenden Vorsorgeplans, der auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter zugeschnitten ist. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser wichtigen Entscheidung.

Versicherung
Versicherung

In der Schweiz sind alle Arbeitnehmenden kraft des Unfallversicherungsgesetzes gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten versichert. Diese Pflichtversicherung deckt die Kosten für medizinische Behandlungen, Taggelder und Rentenleistungen ab. Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Belegschaft hierfür versichern, wobei Sie die Möglichkeit haben, den Schutz für höherverdienende Mitarbeitende freiwillig auszuweiten.

Ergänzend ermöglicht die Krankentaggeldversicherung, die finanzielle Belastung durch Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall der Mitarbeitenden abzufedern. Diese Versicherung ist freiwillig, bietet aber finanzielle Sicherheit und kann die Bedingungen für Invaliditätsleistungen zu Ihren Gunsten beeinflussen.

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Steuern
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Steuern

Der Jahresabschluss bietet Geschäftsführern Möglichkeiten zur Steueroptimierung, wie die Abschreibung schwer verkäuflicher Artikel. Angestellte und Selbstständige können durch Beiträge in die Pensionskasse (2. und 3. Säule) Steuern sparen, wobei die genauen Maximalbeträge variieren. Rückstellungen für unternehmerische Risiken ermöglichen eine Verschiebung von Aufwendungen ins Folgejahr, um die Steuerlast zu mindern. Zudem beeinflusst die Wahl der Rechtsform und der Standort eines Unternehmens die Steuerlast erheblich. Für eine umfassende Steueroptimierung und -beratung kontaktieren Sie uns direkt.

Vorsorge

Als Unternehmen ist es wichtig, die Altersvorsorge Ihrer Belegschaft neben den AHV-Leistungen zu stärken. Die Teilnahme wird ab einem bestimmten Jahreslohn obligatorisch, mit der Möglichkeit, das versicherte Gehalt freiwillig zu erhöhen. Die Kosten teilen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter durch Lohnabzüge, wobei Sie als Arbeitgeber mindestens die Hälfte übernehmen. Optional können Sie Ihr Vorsorgeangebot durch zusätzliche Beiträge oder spezielle Leistungen verbessern, um im Arbeitsmarkt hervorzustechen. Entscheidend ist die Auswahl eines passenden Vorsorgeplans, der auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter zugeschnitten ist. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser wichtigen Entscheidung.

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In der Schweiz sind alle Arbeitnehmenden kraft des Unfallversicherungsgesetzes gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten versichert. Diese Pflichtversicherung deckt die Kosten für medizinische Behandlungen, Taggelder und Rentenleistungen ab. Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Belegschaft hierfür versichern, wobei Sie die Möglichkeit haben, den Schutz für höherverdienende Mitarbeitende freiwillig auszuweiten. Ergänzend ermöglicht die Krankentaggeldversicherung, die finanzielle Belastung durch Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall der Mitarbeitenden abzufedern. Diese Versicherung ist freiwillig, bietet aber finanzielle Sicherheit und kann die Bedingungen für Invaliditätsleistungen zu Ihren Gunsten beeinflussen.

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Der Jahresabschluss bietet Geschäftsführern Möglichkeiten zur Steueroptimierung, wie die Abschreibung schwer verkäuflicher Artikel. Angestellte und Selbstständige können durch Beiträge in die Pensionskasse (2. und 3. Säule) Steuern sparen, wobei die genauen Maximalbeträge variieren. Rückstellungen für unternehmerische Risiken ermöglichen eine Verschiebung von Aufwendungen ins Folgejahr, um die Steuerlast zu mindern. Zudem beeinflusst die Wahl der Rechtsform und der Standort eines Unternehmens die Steuerlast erheblich. Für eine umfassende Steueroptimierung und -beratung kontaktieren Sie uns direkt.

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