Der Bundesrat hat entschieden. 2023 wird die Obergrenze für das Einzahlen in die 3a Säule nach oben angepasst. Personen mit Anschluss an der BVG können neu bis CHF 7’056.– in Ihre private Vorsorgeeinrichtung und Personen ohne Anschluss an der BVG können neu bis CHF 35’280.– einzahlen.
Die Anpassungen der Obergrenze zeigen erneut, wie wichtig es ist, für sich selbst vorzusorgen. Die obligatorische Altersrente ist nicht ausreichend. Das wird von der Politik erkannt und dementsprechend (auch wenn in kleinen Schritten) angepasst. Jede einzelne Person muss hier Eigenverantwortung übernehmen.